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The universe is made of stories, not of atoms (Muriel Rukeyser)

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Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung steht ins Haus

Da flattert ein Brief ins Haus oder es kommt ein Anruft – eine Betriebsprüfung steht an. Durchschnittlich alle 10 Jahre werden vom Finanzamt eine Prüfung der Geschäftsunterlagen, Buchführung, steuerrelevante Vorgänge und sonstige Geschäftsabläufe vorgenommen. Geprüft werden Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe. Auch Freiberufler unterliegen einer Betriebsprüfung.

Worauf bei einer Ankündigung geachtet werden sollte

Wurde dem Unternehmen eine Betriebsprüfung mit einem Prüfungstermin angekündigt, so ist aus dieser Ankündigung Art und Umfang der Prüfung ersichtlich. Bis zum Prüfungstermin sollte allerdings genügend Zeit sein, um die Betriebsprüfung im Unternehmen gründlich vorbereiten zu können. Dafür sollten mindestens zwei Wochen zur Verfügung stehen. Vor der Terminbestätigung für die Prüfung sollte überprüft werden, ob genügend Zeit für die Vorbereitung gegeben ist, können auskunftgebende Mitarbeiter zu diesem Termin ihre Mitwirkungspflicht erfüllen und kann der Steuerberater mit anwesend sein.
Für den Verlauf der Überprüfung ist neben der Organisation auch die inhaltliche Vorbereitung sehr wichtig.

Inhaltliche Vorbereitung

Anhand des angekündigten Prüfungszeitraumes sollten alle relevanten Akten und Geschäftspapiere bereitgestellt werden. Zu beachten ist, dass der Prüfer auf Datenverarbeitungssysteme des Unternehmens Zugriff haben darf. Daher sollten auf Computer und Computersystemen keine Privatdaten oder Spiele sein. Eine vorherige Kontrolle hinsichtlich von Abweichungen zu früheren Zeiträumen (Gewinn und Verluste), sollten zu Beantwortung von Fragestellungen des Betriebsprüfers abgeklärt werden.
Die zur Einsicht notwendigen Unterlagen vorher auf Notizen und Privatanmerkungen überprüfen – diese gehen den Prüfer nichts an.

Wer darf alles eine Betriebsprüfung durchführen?

In erster Line erfolgt die Prüfung durch Betriebsprüfer des zuständigen Finanzamtes.
Aber auch die Zollbehörde kann eine Betriebsprüfung durchführen wenn das Unternehmen außenwirtschaftliche Beziehungen pflegt.
Ebenso sind Prüfer der Rentenversicherung bevollmächtigt, sozialversicherungsrelevante Daten über eine Betriebsprüfung abzuklären. Hierbei werden neben Lohnunterlagen die Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge überprüft.

 

12. November 2011 Filed under: Arbeit & Beruf,Industrie & Wirtschaft | @ 15:51
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